All unsere Erklärungen übertragen wir
sicher und schnell mit dem sogenannten „ELSTER-Verfahren.
Dies bringt unseren Mitgliedern einen
erheblichen zeitlichen Vorteil gegenüber der herkömmlichen
Erstellung mit Formularen.
Erfahrungsgemäß werden elektronische
Erklärungen bei den Finanzämtern schneller bearbeitet, so
dass auch der Steuerbescheid und die zu erwartende
Steuererstattung schneller an die Mitglieder zur Auszahlung
gelangt.
Welche Vorteile bietet das ELSTER-Verfahren?
- Die Festsetzung und gegebenenfalls
Erstattung der Steuer kann schneller erfolgen, weil eine
erneute Erfassung der Steuererklärungsdaten im Finanzamt
nicht mehr erforderlich ist.
- Die Übernahme der gesendeten Daten
hat zu einem Rückgang fehlerbehafteter Steuerbescheide
geführt, da Erfassungsfehler im Finanzamt ausgeschlossen
werden.
- Vor der Übermittlung der Daten
wird die Steuererklärung auf formale Richtigkeit
geprüft. Es kommt zu weniger Rückfragen durch das
Finanzamt.
- Belege sind nur im gesetzlich
vorgeschriebenen Rahmen einzureichen.
-
Belegvorlage bis Veranlagungszeitraum 2007
-
Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2008
- ELSTER bietet die Option der
Bescheiddatenbereitstellung bzw. -abholung. Nach dem
Absenden des Steuerbescheids stehen die Bescheiddaten
zusätzlich elektronisch zur Abholung bereit und Ihre
Software kann diese mit der Steuererklärung abgleichen.
Sie sparen sich die Vorlage und Prüfung des
Steuerbescheids in Papierform und können Ihre Mitglieder
gegebenenfalls dennoch auf notwendige Schritte (z. B.
Einspruch) hinweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.elster.de/lohi_vort.php