Die
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2012
Unsere
Steuerberatung ist in Vereinsform organisiert, daher zahlen Sie
bei uns Beiträge.
Für alle Leistungen haben Sie lediglich einen jährlichen
Mitgliedsbeitrag zu entrichten, im Aufnahmejahr fällt zusätzlich
einmalig eine geringe Aufnahmegebühr in Höhe von 14 € an.
Unsere Beiträge sind niedrig und sozial gestaffelt, Sie richten
sich nach der Höhe Ihrer jährlichen Gesamtbruttoeinnahmen.
Das Gesamtjahresbrutto ergibt sich aus den beratungsfähigen
Einnahmen nach § 4 Nr. 11 StBerG entsprechend unserer
Beitragsordnung.
Beitragsordnung
|
Beitragsklasse |
Brutto-Jahreseinnahmen
des Mitglieds |
Netto-
Mitgliedsbeitrag |
zzgl.
19 % MwSt |
Brutto-
Mitgliedsbeitrag |
|
Höchstbeitrag |
über
130.000,00 |
252,10
€ |
47,90
€ |
300,00
€ |
|
11 |
bis
130.000,00 |
210,08
€ |
39,92
€ |
250,00
€ |
|
10 |
bis
80.000,00 |
191,60
€ |
36,40
€ |
228,00
€ |
|
9 |
bis
73.000,00 |
164,71
€ |
31,29
€ |
196,00
€ |
|
8 |
bis
62.000,00 |
147,06
€ |
27,94
€ |
175,00
€ |
|
7 |
bis
50.000,00 |
130,25
€ |
24,75
€ |
155,00
€ |
|
6 |
bis
45.000,00 |
118,49
€ |
22,51
€ |
141,00
€ |
|
5 |
bis
41.000,00 |
101,68
€ |
19,32
€ |
121,00
€ |
|
4 |
bis
33.000,00 |
82,35
€ |
15,65
€ |
98,00
€ |
|
3 |
bis
28.000,00 |
71,43
€ |
13,57
€ |
85,00
€ |
|
2 |
bis
20.000,00 |
58,82
€ |
11,18
€ |
70,00
€ |
|
1 |
0 bis
12.000,00 |
46,22
€ |
8,78 € |
55,00
€ |
|
|
Förderbeitrag |
33,61
€ |
6,39 € |
40,00
€ |
|
|
Einmalige Aufnahmegebühr |
11,76
€ |
2,24 € |
14,00
€ |
Der
Jahresbeitrag des LHRD ist sozial gestaffelt und orientiert sich
an den Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds. Die vorstehende
Tabelle gibt Auskunft über die Beitragsstaffelung.
Wichtig: Durch
den Mitgliedsbeitrag wird Ihnen ebenfalls Steuerrechtschutz vor
den Finanzgerichten gewährt.
Details können Sie bei Ihrem Berater erfragen oder der Satzung
entnehmen.
Bei
Ehepaaren, die zusammenveranlagt werden können, werden die
Brutto-Jahreseinnahmen zusammengerechnet – beide Ehegatten
werden Mitglied.
Personen, die
die Leistungen des LHRD nicht in Anspruch nehmen können, haben
die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft. Dies wird im
Einzelfall vom Vorstand genehmigt.
Die
Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds – und ggf. seines Ehegatten
– sind wichtig, um den jährlichen Mitgliedsbeitrag festsetzen zu
können. Diese Einnahmen umfassen die zuletzt bekannten
beratungsfähigen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen
nach § 4 Nr. 11 StBerG aus sämtlichen Einkunftsarten und die
Lohnersatzleistungen. Dies sind beispielsweise:
-
Bruttoarbeitslohn nach Lohnsteuerkarte(n) einschließlich
außerordentliche Einnahmen und Versorgungsbezüge
-
sonstige
Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 a) und 1 b) EStG (z. B.
Vorruhestandsgelder), soweit nicht im Bruttoarbeitslohn
erhalten
-
steuerfreie Einnahmen (ohne Erstattungen von
Werbungskosten); z. B. Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung nach § 3 Nr. 1a EStG, Rentenabfindungen §
3 Nr. 3 EStG, Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG,
Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG,
Leistungen nach § 3 Nr. 27 EStG, Kaufkraftausgleich nach § 3
Nr. 64 EStG, Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a
Bundesbesoldungsgesetz, Arbeitslohn nach DBA und
Auslandstätigkeits-Erlass, Arbeitsentgelt aus einer
geringfügigen Beschäftigung, Zuschläge nach § 3b EStG
-
pauschal
versteuerte Einnahmen
-
Leistungen
nach § 32b EStG, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
-
steuerfreie und steuerpflichtige Renteneinnahmen (nicht nur
der Besteuerungsanteil / Ertragsanteil)
-
Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG, Einnahmen aus
Versorgungsleistungen nach § 22 Nr. 1b EStG Einnahmen aus
Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs nach § 22 Nr. 1c EStG sowie Einnahmen
aus gelegentlichen Vermittlungen und Leistungen nach § 22
Nr. 3 EStG
-
250 % der
Einnahmen aus Kapitalvermögen (auch im Falle der
Abgeltungsteuer)
-
250 % der
Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung
-
250 % des
Abzugsbetrags nach § 10 EStG bei selbstgenutztem
Wohneigentum
>Download
Beitragstabelle<
Steffen Branse
Regionalbetreuer Sachsen-Anhalt Süd
Karl-Liebknecht-Str. 30
04107 Leipzig
Tel. 0341/ 9 61 55 16
Fax: 0341/ 9 61 55 18
Mobil: 0177/4414361
E-Mail:
Steffen.Branse@LHRD.com
Internet:
www.LHRD-Leipzig.de
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